VDE – Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen – Übergangsfristen laufen

Alle aushangpflichtigen Bestimmungen müssen stets aktuell und für alle Mitarbeiter leicht zugänglich sein. Da steht der Unternehmer klar in der Pflicht und es bietet sich an bei der nächsten Sichtkontrolle die Aushänge einmal auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Die DIN VDE 0132 – Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen -ist ab dem 01.10.2018 verbindlich auf den Stand 10/2015  zu bringen. 

 Bei der DIN VDE 0105 -100 – VDE Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen- sollte der Stand des Aushanges mindestens Stand 10/2015 haben. Dieser ist bis 30.05.2019 noch erlaubt. Seit 01.07.2017 gibt es die Version 06/2017, die ab dem 01.06.2019 verbindlich ist. 

Zusammengefasst kennzeichnen sie aktuell rechtssicher mit: 

 VDE 0132 Stand 10/2015 und VDE 105-100 Stand 06/2017

Der Austausch biete sich im Allgemeinen im Rahmen der jährlich zu empfehlenden Wartung an.

Wir beraten Sie gerne zu dem Thema. 

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